Satzung

Zweck des Vereins:
(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein bezweckt im Rahmen des Obst- und Gartenbaues, die Förderung des Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert insbesondere die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur. (…)“

Auszug aus der Vereinssatzung


Unsere komplette Vereinssatzung steht hier zum Download bereit: